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Barbershop gründen – Gesetzliche Rahmenbedingungen

Barbershop gründen – Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die deutschen Gesetze gleichen einem Dschungel, in den man schwer herein-, aber noch schwerer wieder herausfindet. Es gibt einiges, was du bei deiner Barbershop Gründung beachten musst.

Beginnen wir mit der notwendigen Anmeldung deines Gewerbes. Mit der Gewerbeanmeldung solltest du dich auch ins Handelsregister eintragen lassen. Anmelden kannst du dein Gewerbe beim in deiner Stadt zuständigen Gewerbeamt. Für die Anmeldung bezahlst du etwa 15 bis 65 Euro, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und hängt oft von der gewählten Rechtsform und dem Gewinn ab. Das Gewerbeamt meldet deine Anmeldung dem Finanzamt, der Handwerkskammer, dem Amtsgericht beziehungsweise dem Handelsregister, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie beim Gewerbeaufsichtsamt. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist wichtig für die spätere gesetzliche Unfallversicherung. Das Gewerbeaufsichtsamt ist für den Schutz deiner Angestellten und Kunden zuständig. Eine Pflicht, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, gibt es nur, wenn du eine GmbH oder eine Mini-Gmbh gründest. Die Eintragung übernimmt das zuständige Amtsgericht deiner Stadt. Die Gewerbeanmeldung musst du vor Abgabe von einem Notar unterschreiben lassen, damit du dich ins Handelsregister eintragen lassen kannst. Für die Eintragung ins Handelsregister fällt eine Gebühr von circa 200 Euro an. Bist du Einzelunternehmer oder hast eine GbR gegründet, hast du die Wahl, ob du dich eintragen lassen möchtest. Generell wird aber zu einem Handelsregistereintrag geraten, weil dein Geschäft damit einfach seriöser wirkt. Und du kannst deinem Laden einen Fantasienamen geben, in dem nicht dein Name vorkommt. Allerdings hat der Eintrag auch Nachteile. Zum Beispiel musst du dann anstelle der gängigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine doppelte Buchführung machen. Jährlich ist eine Bilanz und eine Inventur nötig und die Bilanzen musst du mindestens zehn Jahre aufheben.

Auch baurechtlich musst du einiges beachten. Es gibt bestimmte Richtlinien, an die du dich bei der Eröffnung deines Barbershops halten solltest. Das betrifft vor allem die Einrichtung der Räume. Übernimmst du einen Laden, der bereits vorher ein Friseur oder Barbershop war, dürftest du hierbei keine Probleme haben. Aber besonders solltest du auf die baurechtlichen Fragen achten, wenn du Räumlichkeiten nutzt, die vorher anderweitig genutzt wurden. Über die nötigen Regelungen und auch über eventuell anfallende Gebühren kannst du dich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde informieren. Meist zählt zu den Richtlinien aber die richtige Belüftung, beispielsweise durch natürliche Querlüftungsanlagen oder durch raumlufttechnische Anlagen, ein Nichtraucherschutz sowie ein Pausenraum, der leicht zugänglich und frei von Chemikalien jeder Art ist. Im Falle von spezieller Arbeitskleidung, die getragen werden muss, gehörten auch ein Umkleideraum dazu, sowie Toilettenräume für das Personal.

Beim Finanzamt musst du dich nicht separat melden. Das übernimmt das Gewerbeamt für dich. Das Finanzamt prüft alle Unterlagen und stellt dir dann eine Umsatzsteuernummer aus. Wenn deine Umsätze im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich unter 17.500 Euro liegen, kannst du dich auch als Kleinunernehmer anmelden und bist erst einmal von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt, du musst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer von 19 Prozent ausweisen und abführen und kannst deinen Kunden deine Leistungen günstiger anbieten. Allerdings musst du bei Produkten und Dienstleistungen für dein Unternehmen dennoch Umsatzsteuer bezahlen. Statt einer Umsatzsteuernummer gibt das Finanzamt dir dann eine Steuernummer.

Auch bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege musst du dich nicht selbstständig anmelden. Eine Meldung dorthin ist Pflicht, egal bei welcher Unternehmensform. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt, von ihr kommen die Unfallverhütungsvorschriften und die Genossenschaft achtet auch darauf, dass du diese Vorschriften einhälst. Allerdings bezahlst du auch einen Mitgliedsbeitrag, der von deinem Gehalt und dem Gehalt deiner Angestellten abhängig gemacht wird.

Wenn du aus dem Ausland kommst und hier in Deutschland einen eigenen Laden eröffnen möchtest, kannst du dir eine Ausländerrechtliche Genehmigung bei der Ausländerbehörde einholen. Da es in jeder Stadt andere Richtlinien und Vorschriften gibt, solltest du dich vorab bei der zuständigen Ausländerbehörde erkundigen, was von dir verlangt wird.

Laut Gesetz gibt es auch verschiedene Hygienevorschriften, die deine Gesundheit, aber auch die Gesundheit deiner Angestellten und Kunden, schützen sollen. Dazu gehört unter anderem die korrekte Säuberung deiner Handwerksutensilien nach jeder Benutzung. Die Hygienevorschriften unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes und müssen eingehalten werden. Am besten, du erkundigst dich vorab, welche Gesetzgebung in deinem Bundesland gültig und maßgebend ist. Diese Maßnahmen und Verhaltensweisen müssen sowohl dir als auch deinen Angestellten bekannt sein. Das heißt, ihr seid verpflichtet, der Verbreitung von Infektionskrankheiten vorzubeugen, die Vorbeugungsmaßnahmen zu kennen und anzuwenden. Hierzu gehören fast bundesweit bestimmte Richtlinien und Techniken zur fachgerechten Reinigung, Sterilisation und Desinfektion der Arbeitsgeräte. Sollte es doch einmal zu kleineren Verletzungen kommen – mit einem scharfen Rasiermesser kann das durchaus mal passieren – musst du in der Lage sein, diese Verletzung mit den Utensilien des Erste Hilfe Kastens zu versorgen und jede Verletzung und Entnahme aus dem Erste Hilfe Kasten ins Verbandbuch einzutragen.

Was ist nötig, um einen Barbershop zu eröffnen?

Generell ist die Voraussetzung für die Eröffnung eines normalen Friseursalons der Meisterbrief. Friseur ist ein Handwerksberuf und somit besteht Meisterpflicht, wenn du dich selbstständig machen willst. Aber Friseurhandwerker wissen auch, wie teuer so ein Meisterbrief ist. Nicht selten liegen die Kosten für den Meisterbrief bei mehreren tausend Euro, weshalb viele auf ihren Meister verzichten und mit der Gesellenprüfung abschließen.

Aber es sind Ausnahmen möglich. Da gibt es zum Beispiel die sogenannte Ausübungsberechtigung nach Paragraf 7 des Handwerkskammer Ordnung (HwO). Diese Ausübungsberechtigung kannst du aufgrund deiner fundierten Kenntnisse und deiner Erfahrung bekommen. Die Handwerkskammer überprüft, ob du alle Voraussetzungen, die für die Ausübungsberechtigung notwendig sind, erfüllst und hält sich dabei an den Paragrafen 7b der HwO. Zu diesen Voraussetzungen gehören zum Beispiel eine bestandene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk sowie mindestens sechs Jahre Berufserfahrung als Friseur. Innerhalb dieser mindestens sechs Jahre solltest du mindestens vier Jahre in einer leitenden Position gearbeitet haben. Das kannst du beispielsweise mit Arbeitszeugnissen oder Stellenbeschreibungen belegen. Auch solltest du nachweisen können, dass du alle erforderlichen Kenntnisse in kaufmännischer, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht besitzt. Die Handwerkskammer könnte verlangen, dass du deine Kenntnisse durch die zusätzliche Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren nachweisen sollst. Generell geht man davon aus, dass du durch deine nachweisbare Berufserfahrung alle notwendigen Kenntnisse besitzt. Aber nicht selten prüft die Handwerkskammer die Anwärter für die Ausübungsberechtigung noch einmal persönlich, zum Beispiel nach dem Besuch von speziellen Seminaren und Fachlehrgängen. Hier solltest du dich vorher bereits informieren. Du selbst musst dann den Antrag auf Ausübungsberechtigung stellen. Dieser Antrag wird dann nach Anhörung der Handwerkskammer von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt oder abgelehnt.

Die Handwerkskammer kann auch eine Ausnahmebewilligung nach Paragraf 8 des HwO erteilen, wenn du ein spezielles Konzept nachweisen kannst. Solche speziellen Konzepte sind beispielsweise die Eröffnung eines reinen Barbershops, eines Herrenfriseurs oder ähnliches. Wichtig ist nur, dass einfache Tätigkeiten ausgeübt werden sollen, die keine wesentlichen Friseurtätigkeiten sind. Damit kannst du deinen Barbershop also auch eröffnen, ohne einen Meisterbrief zu haben. Allerdings sollte das Friseurhandwerk dann in den Hintergrund rücken und du konzentrierst dich nur aufs Barbier-Handwerk. Die Tätigkeiten müssen in einem Zeitraum von ungefähr drei Monaten erlernt werden können. Es sollten keine Fähigkeiten sein, die ein hauptsächlicher Bestandteil deiner Friseurausbildung waren. Das Bartfrisieren gehört zwar zur Friseurausbildung dazu, ist aber kein Hauptbestandteil. Diese Tätigkeit hat sich nur aus dem Friseurgewerbe entwickelt. Auch musst du hierbei aufpassen, dass du nicht zu viele Leistungen anbietest. Die Auslegung dieser Tätigkeiten und Fähigkeiten ist aber Auslegungssache und wird von jeder Handwerkskammer anders angesehen. Sie handhaben die Ausnahmebewilligungen oftmals sehr unterschiedlich, je nach Stadt oder Bundesland. Deshalb solltest du dich rechtzeitig und am besten persönlich vorab informieren. Am besten, du sammelst schon vorher genügend Argumente für dein Konzept und überlegst dir, was deinen Barbershop von anderen Läden unterscheiden soll. Kurzum: Du bekommst eine Ausnahmebewilligung, wenn du zwar Kenntnisse und Fähigkeiten des Friseurhandwerks beherrscht, diese aber nur beschränkt anwenden möchtest. Möglich ist auch, dass die Ausnahmebewilligung nur befristet genehmigt wird.

Eine weitere Möglichkeit, einen Barbershop zu eröffnen, ohne selbst den Meisterbrief zu haben, ist, einen Meister einzustellen. Dieser sollte als fachlich-technischer Betriebsleiter oder in ähnlicher hoher Stellung angestellt sein und ein entsprechendes Gehalt bekommen.

Wenn du mehr über die Handwerksordnung erfahren möchtest, kannst du diese hier einsehen.

Alle wichtigen Voraussetzungen auf einen Blick

  • Ganz wichtig und an erster Stelle: Ohne Gewerbeerlaubnis kannst du gar nicht erst deinen Barbershop eröffnen. Den Antrag hierfür stellst du bei der in deiner Stadt zuständigen Handwerkskammer.
  • Wenn du einen Meisterbrief als Friseur hast, bekommst du von der Handwerkskammer eine Handwerkskarte. Diese oder die hier vorgestellten Alternativen ohne Meisterbrief sind die Grundlage für die Gewerbeanmeldung.
  • Sobald du eine Gewerbeerlaubnis von der Handelskammer erhalten hast, kannst du dein Gewerbe anmelden. Das machst du im Gewerbeamt des zukünftigen Firmensitzes, also dort, wo dein Barbershop einmal sein soll.
  • Nach deiner Anmeldung beim Gewerbeamt, wird sich das Finanzamt bei dir melden. Dieses wird vom Gewerbeamt automatisch über die Gewerbegründung informiert. Das Finanzamt erfasst dein Gewerbe nun auch steuerlich. Hierfür musst du wahrscheinlich noch Unterlagen einrichten, die dann vom Finanzamt geprüft werden. Sobald alles in Ordnung ist, erhälst du eine Umsatzsteuernummer oder Steuernummer, je nachdem welche Rechtsform du gewählt hast. Mit einer Steuernummer darfst du dann auch Rechnungen ausstellen.
  • Das sogenannte Handelsregister ist dafür zuständig, alle angemeldeten Kaufleute im Bereich des jeweiligen Registergerichts zu dokumentieren. Das Handelsregister gilt als öffentliches Verzeichnis. Wenn du als Rechtsform eine UG gewählt hast, ist eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Am besten erkundigst du dich vorab darüber, was Pflicht ist und was freiwillig von statten geht.
  • Ebenfalls vom Gewerbeamt informiert wird die Handwerkskammer. Diese wird Kontakt zu dir aufnehmen. Wenn du ein Gewerbe gründest, ist eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer deiner Stadt Pflicht.
  • Als selbstständiger Gründer musst du dich zudem bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Diese ist der Träger für die gesetzlichen Unfallversicherungen, deckt also die Versicherung für dich sowie deine Mitarbeiter ab. Auch, wenn du nur ein Kleingewerbe angemeldet und kein Personal hast, musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Für Friseure und Barbiere ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege zuständig. Wenn du mehr Informationen dazu haben möchtest, gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) alle wichtigen Informationen heraus.
  • Sobald du eine passende Räumlichkeit gefunden hast, muss diese von der in deiner Stadt zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder einer anderen Behörde geprüft und abgenommen werden.
  • Empfehlenswert auch für Barbiere ist die Mitgliedschaft in einem Bundesverband. Diese Mitgliedschaft ist aber keine Pflicht. Es gibt zum Beispiel den Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZDH) sowie den Verband Deutscher Friseurunternehmen e.V. Dabei handelt es sich um Dachverbände, die deine Interessen vertritt – zum Beispiel in Bezug auf Öffentlichkeit, Politik und auch Wirtschaft.

Thema Schwarzgeld und Schwarzarbeit

Besonders in der Selbstständigkeit solltest du über diese Themen informiert sein. Das Finanzamt kennt verschiedene Prüfmethoden, um Schwarzgeld-Machern auf die Schliche zu kommen. Und das nicht ohne Grund. Nicht selten werden Friseursalons des Schwarzgeldes bezichtigt. Und da Barbershops auch zu einer Art Friseursalon gehören, besteht auch hier die Gefahr. Diese Läden zählen nämlich zu den Unternehmen, bei denen vorwiegend Barzahlungen fließen oder per Karte bezahlt wird. Auf den Kontoauszügen sieht man zwar die Umsätze aus Kartenzahlungen, nicht aber die Einnahmen von Bargeld. Deshalb wird den Barbershops und Friseurläden oft Steuerbetrug unterstellt. Sicherlich bunkern die wenigsten Läden wirklich Schwarzgeld, aber für das Finanzamt steht fest: eine Manipulation der Buchführung wäre möglich. Dabei sind eventuelle Unregelmäßigkeiten bei Bargeldeinnahmen eher schwierig aufzudecken. Seit einigen Jahren versuchen die Finanzbehörden deshalb, Steuerbetrugsfälle durch statistische Rechenverfahren aufzudecken. Diese Verfahren sind zum Beispiel die sogenannte Umsatzverprobung oder der Chi-Quadrat-Test. Da es sich auch bei diesen Verfahren nur um Schätzungen handelt, ist auch jeder Friseur oder Barbier in Gefahr, der nicht schummelt. Die Finanzbehörden dürfen daher das Ergebnis nicht einfach so hinnehmen und die Ergebnisse als Beweismittel für Steuerbetrug verwenden. Der Unternehmer hat die Chance, das Testergebnis zu begründen und seine Argumente müssen bei der Auswertung mit einbezogen werden. Daher ist es für dich sehr wichtig, dass du die Sachverhalte, die so ein Schätz-Testergebnis beeinflussen könnten, kennst – damit du im Falle einer Steuerprüfung direkt reagieren kannst.

Und was ist mit Schwarzarbeit? Schwarzarbeit bedeutet nichts mehr, als dass die Arbeit laut dem Gesetzt nicht nachhaltig auf einen Gewinn ausgerichtet sein darf. Wer von seiner Arbeit lebt, ist verpflichtet, Sozialabgaben und Steuern zu zahlen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Steuerbetrugs, Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Sozialabgaben. Solltest du Angestellte haben wollen, musst du diese bei der Sozialversicherung anmelden. Es könnte sonst passieren, dass deine Angestellten als Schwarzarbeiter gelten und du die Sozialversicherungsbeiträge zurückzahlen musst. Achte also darauf, dass du deine Angestellten ordnungsgemäß anmeldest. Hierfür benötigst du auch die Lohnsteuerkarte deines neuen Personals. Die FKS, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ist dem Zoll unterstellt und in allen deutschen Städten vertreten. Sie sind darauf spezialisiert, Schwarzarbeit aufzudecken und drohen mit Bußgeldern ab mindestens 1.500 Euro. Achte also unbedingt auf schwarze Schafe und stelle nur ordnungsgemäß deine Leute ein. Es gibt leider immer noch genügend Bewerber, die Schwarzgeld fordern und damit nicht nur sich, sondern auch dein Geschäft gefährden.

Welche Unternehmensform ist die richtige für deinen Barbershop?

Bevor du dein eigenes Geschäft eröffnest, musst du auch in dein Konzept mit aufnehmen, welche Unternehmensform die beste für dich ist. Die Wahl einer geeigneten Rechtsform ist ein wichtiger und sollte auch der erste Schritt in deiner Gründungsplanung sein. Die einzelnen Rechtsformen unterscheiden sich oftmals sehr stark voneinander, vor allem auch aus steuerlicher Sicht. Die gängigsten Rechtsformen bei Friseuren und Barbieren sind die Unternehmergesellschaft, kurz: UG, die haftungsbeschränkt ist oder das Einzelunternehmen.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Art Mini-GmbH. Sie kann bereits mit einem Startkapital von 1 Euro gegründet werden. Deine Gewinne bleiben zu 50 Prozent im Unternehmen, bis ein festgesetztes Stammkapital von 25.000 Euro erreicht wurde. Erst dann wird dein Geschäft zu einer GmbH. Die UG ist somit eine Sonderform der GmbH und ideal für Gründer, die wenig Startkapital vorweisen können. Die Gründungskosten sind mit 1 Euro sehr viel geringer als bei der GmbH und du bist haftungsbeschränkter Gründer. Das heißt, du haftest nicht mit deinem Privatvermögen, sondern in der Regel haftest du mit dem Gesellschaftsvermögen.

Viele Barbiere starten auch als Einzelunternehmer oder Einzelfirma. Damit wärst du der alleinige Besitzer. Diese Rechtsform gilt übrigens als unkomplizierteste Form, da die Anmeldung einfach ist und du keine Bilanzierungspflichten hast. Die Einzelfirma ist die wohl häufigste Rechtsform, die Friseure und Barbiere anfangs wählen, wenn sie sich selbstständig machen. Hierfür benötigst du auch keine Kapitaleinlagen. Einziger Wehrmutstropfen: Im Falle einer Insolvenz musst du mit deinem Privatvermögen haften.

Wer lieber im Team arbeitet oder mit einem Partner kann eine GbR gründen. Diese Rechtsform ist perfekt für all jene, die kleine Teams bilden möchten und lose organisierte Strukturen bevorzugen. Hierbei hast du mindestens einen Partner, mit dem Gewinn und Kosten gleichermaßen geteilt werden. Eine Option wäre auch, nur die Kosten zu teilen und die Verantwortung für den Gewinn jedem Teilhaber selbst zu überlassen. Die GbR funktioniert normalerweise mit mindestens einem Partner und ohne weitere Verträge. Im Falle einer Insolvenz haften alle Partner mit ihrem Privatvermögen. Hierfür und für die künftige Zusammenarbeit sollte daher doch ein Vertrag aufgesetzt werden, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt. GbR heißt nichts anderes als Gesellschaft bürgerlichen Rechts und stellt eine Art der Personengesellschaft dar. Alle teilhabenden Gesellschafter sind gleichberechtigte Geschäftsführer. Wenn du dich zum Beispiel mit einem Friseur oder einem anderen Barbier zusammentun möchtest, wäre diese Unternehmensform ideal für dich. Die wohl größten Vorteile sind hierbei, dass kein Mindestkapital da sein muss und auch kein Notar notwendig ist.

Wenn du Investoren hast, die dein Konzept unterstützen und deinen Plan finanzieren möchten oder wenn du in ein Frenchise Unternehmen einsteigen möchtest, kommt auch eine GmbH als Rechtsform in Frage. Für die GmbH kannst du alleine sein aber auch mit Partner. Für die Gründung beziehungsweise verschiedene Tätigkeiten zur Gründung brauchst du aber die Unterstützung eines Notars. Die GmbH gilt als teure Gesellschaftsform, denn du bezahlst für die Gründung allein schon zwischen 450 und 1000 Euro. Außerdem benötigst du ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Vorteil daran ist aber, dass du nicht mit deinem Privatbesitz haftest, wenn es zur Insolvenz kommt, sondern mit dem Stammkapital. Eine GmbH rechnet sich in der Regel erst dann, wenn du Jahresumsätze im sechsstelligen Bereich vorweisen kannst. Deshalb gründen Friseure und Barbiere nur selten eine GmbH, zumindest nicht in den Anfangszeiten.

In der Serie weiterlesen:

Dieser Beitrag ist Teil der Serie Barbershop gründen.

1 Kommentar

  1. Alan

    19. Mai 2021

    Barbar-shop ohne meisterbrief

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