Als Existenzgründer musst du deine beruflichen, aber auch die privaten Risiken ausreichend abdecken. Denn, wenn etwas schief läuft, kannst du schnell in die Insolvenz rutschen. Es genügt schon, wenn du krank wirst und einige Zeit nicht arbeiten kannst, wenn du einen Unfall hast, wenn du bei einem Kunden einen Schaden verursachst oder wenn dein Barbershop einfach nicht gut läuft. Wenn du genügend abgesichert bist, kann dir in diesen Situationen aber nichts passieren, was deine Existenz gefährdet. Ganz wichtig ist somit ein Risiko-Management für deine Gründung. Blende eventuelle Risiken schon von vornherein nicht einfach aus. Informiere dich über mögliche und nötige Versicherungen und lass dich ausführlich beraten. So kannst du dir nach und nach die nötigen Sicherheiten aufbauen. Hier werden dir die möglichen Versicherungen vorgestellt:
Krankenversicherung
Als Selbstständiger hast du die Wahl, dich privat oder gesetzlich krankenversichern zu lassen, wenn du vorher sozialversicherungspflichtig oder familienversichert warst. Als erstes musst du deine bisherige Krankenkasse über deine Selbstständigkeit informieren. Diese überprüft dann die Art der Tätigkeit (Neben- oder Hauptberuf) und stellt dann eine Beitragshöhe fest. Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen auch der zeitliche Rahmen deiner Tätigkeit sowie der zu erwartende Gewinn. Private Krankenversicherungen bieten meist Basistarife an.
Du kannst auch von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln. Hierbei gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile. Bist du erst einmal in einem privaten Versichertenverhältnis, wird es schwer, danach wieder in die gesetzliche Krankenkasse einzutreten. Verbraucherzentralen können dir hierzu auch hilfreiche Tipps geben.
Pflegeversicherung
Bist du freiwillig gesetzlich krankenversichert, bist du auch automatisch pflegeversichert. Bist du privat krankenversichert kannst du auch eine Kombination mit einer Pflegeversicherung wählen oder bei einem anderen Anbieter eine separate Pflegeversicherung abschließen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen im betrieblichen Bereich. Mit ihr sicherst du dich gegen Haftpflichtschäden ab. Aber da jedes Geschäft anders läuft, solltest du dich vorab informieren, welche Versicherung für deinen Barbershop in Betracht gezogen werden kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch für Existenzgründer gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung. Da du wahrscheinlich nicht über die gesetzliche Rentenversicherung versichert bist, ist diese Versicherung sehr sinnvoll. Für den Fall, dass du berufsunfähig wirst, bist du somit nicht automatisch abgesichert. Wenn du nicht mehr arbeiten kannst, steht auch dein Barbershop vor dem Aus und finanziell sieht es dann auch nicht mehr gut aus. Bist du über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert, bekommst du eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus bestimmten Gründen nicht mehr ausführen kannst.
Altersvorsorgeversicherung
Apropos gesetzliche Rentenversicherung: Als Selbstständiger bist du in der Regel nicht mehr dort versichert. Deshalb hast du mehr Risiken. Natürlich bist du gerade in der Gründungsphase finanziell flexibler ohne die verpflichtende Versicherung. Aber du solltest schnellstens in eine Altersvorsorge investieren, sobald dein Barbershop läuft. Deine Altersvorsorge musst du rechtzeitig planen, sonst stehst du im Rentenalter im wahrsten Sinne des Wortes alt da. Zwar bleiben deine Ansprüche, die du dir als gesetzlich rentenversicherter Arbeitnehmer erworben hast, bestehen. Aber diese Ansprüche reichen sicher nicht bis ans Ende deines Lebens. Du kannst dich über die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig absichern oder einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen. Wenn du dich freiwillig versicherst, kannst du die Höhe und die Anzahl der Beiträge selbst bestimmen und jederzeit verändern lassen. Die Versicherungspflicht auf Antrag sollte spätestens fünf Jahre nach deiner Gründung passieren. Hierbei hättest du auch Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente und auf Rehabilitationsleistungen.
Arbeitslosenversicherung
Du kannst dich als Selbstständiger freiwillig arbeitslosenversichern lassen. Das muss allerdings schon innerhalb der ersten drei Monate nach deiner Gründung passieren. Beantragt wird die Versicherung bei der Agentur für Arbeit deiner Stadt. Für diese Versicherung musst du vor deiner Gründung innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr in einem Versicherungsverhältnis gestanden haben, zum Beispiel als Arbeitnehmer. Oder du musst unmittelbar vor der Gründung Arbeitslosengeld bezogen haben, egal wie lange. Wenn du versicherungspflichtig bist oder grundsätzlich versicherungsfrei, dann hast du kein Anrecht auf die Arbeitslosenversicherung. Mit deiner Gewerbeanmeldung oder einer Erklärung deines Steuerberaters musst du nachweisen, dass du in einer selbstständigen Arbeit bist, die du mindestens 15 Stunden in der Woche ausübst. Die Arbeitslosenversicherung ist sinnvoll, falls du an deiner Selbstständigkeit scheiterst und arbeitslos wirst. Du bekommst dann Arbeitslosengeld, welches danach berechnet wird, wie lange du in den letzten zwei Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Unfallversicherung
Du musst dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, um unfallversichert zu sein. Sie sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen und für dich als Selbstständigen zuständig. Dazu gehört auch die betriebliche Arbeitsgesundheit und –sicherheit. Je nach Berufsgenossenschaft können die Beiträge abweichen. Du bekommst bei der Berufsgenossenschaft auch alle Informationen darüber, ob du versicherungspflichtig bist oder nicht. Wenn du zum Beispiel keine Mitarbeiter hast, bist du nicht zwingend versicherungspflichtig. Aber du hast die Möglichkeit, dich auch freiwillig bei der Berufsgenossenschaft zu versichern. Bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erhälst du Informationen darüber, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist. Du kannst dich ebenso gut privat unfallversichern. Hierbei helfen dir die Verbraucherzentralen deiner Stadt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei beruflichen und Wegeunfällen. Die private hingegen greift rund um die Uhr bei privaten und beruflichen Unfällen gleichermaßen.
Die wichtigsten betrieblichen Versicherungen im Überblick
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung, zum Beispiel bei Schadensersatzansprüchen von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten
- Berufshaftpflichtversicherung, zum Schutz vor finanziellen Folgen eines Berufsversehens
- Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung), für die Abdeckung von Löhnen, Mieten, Zinsen und so weiter im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung des Betriebes
- Einbruchdiebstahlversicherung zur Absicherung bei Schäden durch Beschädigung, Einbruch, Diebstahl und Zerstörung
- Feuerversicherung, zur Absicherung bei Bränden, Explosionen und ähnlichem
- Leitungswasserversicherungen zur Absicherung von Wasserschäden
- Diverse Versicherungen für die Mitarbeiter, unter anderem Unfallversicherungen, Altersversicherungen, Altersvorsorgeversicherungen
- Unfallversicherung
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Dieser Beitrag ist Teil der Serie Barbershop gründen.